Reiseversicherungen der HanseMerkur
 Reiseschutz-Direkt
Geltungsbreich
  • Europa

Der Umfang des Versicherungs-schutzes erfüllt die EU-Anfor-derungen. Gültig in allen Ländern der EU, der Schweiz und Liechtenstein.

Reisedauer
  • 1 bis 365 Tage.
Personenkreis

Versichern können sich Personen bis zum 75. Geburtstag, sofern sie:
eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland den Länder der Europäischen Union oder der Schweiz und Lichtenstein aufhalten.

oder die deutsche Staatsangehörig-keit besitzen und seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Als Ausland gilt dann auch das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Versicherung für Gruppen kann ab drei zusammen reisenden Personen beantragt werden.

Abschlußfrist
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bunderepublik Deutschland bzw. eines der EU-Länder, der Schweiz oder Lichtenstein, gestellt werden.
Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt beträgt 25,-EUR je Versicherungsfall
Wichtige Hinweise
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Einreise, frühestens am Tag nach Eingang des Antrages beim Versicherer. Weitere Voraussetzung ist die Zahlung der geschuldeten Prämie.

Steht der Einreisetag noch nicht fest, ist das geplante Datum zu nehmen und anschliessend das tatsächliche Einreisedatum bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen der Hansemerkur schriftlich nachzuweisen.

Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn diese innheralb der Höchstversicherungsdauer von 365 Tagen liegt. Die Verlängerung muss vor Ende der ursprünglich vereinbarten Versicherungsgauer beantragt werden.

Es wird empfohlen den vertrag von vorneherein für die gesamte Dauer abzuschliessen.

Einzelpersonen können den Vertrag entsprechend den Tarifen für Einzelpersonen verlängern.

Der Vertrag kann vorzeitig zum Tag der Ausreise beendet werden. Hierzu benötigt die Hansemerkur eine kurze schriftliche Mitteilung innerhalb von 31 Tagen nach Beendigung der Reise über das Ausreisedatum. Die zuviel eingezahltePprämie wird dann zurück gezahlt.

Reise-Krankenversicherung für ausländische Gäste

Versicherungsschutz

Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Holiday-Box Reiseservice ist lediglich Vermittler der HanseMerkur.

Bedingungen
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Here you can conclude insurance for foreign guests for up to 1 year directly

Travel security for foreign guests for up to 1 year

Comprehensive and individual insurance cover

  • conclusion of agreement possible within 31 days of arrival in the Federal Repblic of Germany or other EU Countries
  • the scope of the insurance cover complies with EU requirements
  • valid in all EU Countries, Switzerland and Liechtenstein
  • in the health insurance, benefits are not limited to a maximum sum insured
  • existing insurance coverage is necessary for the issuing of a visa
  • extensions are possible within the maximum length of coverage if the insurer agrees
  • reimbursement of partially paid premium due to early return of journey
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