Im Versicherungsfall werden die nachfolgenden Leistungen bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt, soweit diese gemäß der
Tarifbeschreibung mitversichert sind:
Erstattung von Wiederbeschaffungswerten
Bei Entwendung oder Verlust des Fahrzeuges oder seiner Teile
erstattet die HanseMerkur Ihnen den Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug
oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Erstattung der Wiederherstellungskosten
Bei Beschädigung des Fahrzeuges übernimmt die HanseMerkur die Kosten der
Wiederherstellung, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug „Neu
für Alt“ vorgenommen.
Ein Versicherungsfall liegt vor bei Beschädigung, Verlust und
Entwendung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten auf Autoreisezügen und Fähren.
Nicht versichert sind Sachen, die Sie im Fahrzeug zurücklassen (z.
B. mitgeführtes Reisegepäck und Fahrzeugzubehör, das nicht fest
mit dem Fahrzeug verbunden ist).
Die HanseMerkur ersetzt nicht Veränderungen, Verbesserungen,
Verschleißreparaturen, Minderung an Wert, äußerem Ansehen oder
Leistungsfähigkeit, Überführungs- und Zulassungskosten,
Nutzungsausfall, Zoll oder Kosten eines Ersatzwagens und
Treibstoff.
Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt.
Unverzügliche Meldung beim Beförderungsunternehmen
Eingetretene Schäden müssen Sie dem Beförderungsunternehmen
unverzüglich melden, wobei auch die Beförderungsbedingungen zu
beachten sind. Über Art und Umfang der Beschädigungen müssen Sie vom Beförderungs-unternehmen eine Bescheinigung anfordern, die der Schadens-meldung an die HanseMerkur beizufügen ist.
Polizeiliche Meldung
Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie
unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzeigen. Reichen Sie uns bitte das vollständige Polizeiprotokoll ein.
Folgen bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten
Die Rechtsfolgen bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten
ergeben sich aus Ziffer 3.5 des Allgemeinen Teils der Versicherungsbedingungen.
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Holiday-Box Reiseservice ist lediglich Vermittler der HanseMerkur.