Erstattung der Umbuchungskosten bei:
- unerwarteter und schwerer Erkrankung
- Tod, schwerer Unfallverletzung,
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Impfunverträglichkeit
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- erheblichem Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
- Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen bis maximal zur Höhe
der Stornokosten
Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt aus sonstigen Gründen:
Erstattung der Umsteigekosten bei einer Verspätung des Zubringerfluges um mehr als zwei Stunden am Anschlussflughafen:
- Kosten der Neubuchung bis 1.500,– EUR
- Übernachtungskosten bis 200,– EUR
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Fluggesellschaft erstattet die HanseMerkur
- die Flugticketkosten,
- den anteiligen Flugpreis oder
- übernehmen die Rückflugkosten.
- Außerdem organisiert die HanseMerkur Ihren Rückflug.
Ausgenommen sind alle Fluggesellschaften, die zum Zeitpunkt der Flugbuchung insolvenzgefährdet waren. Eine aktuelle Liste findet Sie hier>
Erstattung der Umsteigekosten bei Neubuchung eines Flugtickets bis 1.500,- EUR:
- wenn der Zubringerflug um mehr als zwei Stunden am Anschlusshafen verspätet ist.
- Müssen Sie Ihren Flug aufgrund eines versicherten Ereignisses umbuchen (z. B. unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Verlust des Arbeitsplatzes etc.), erstatten wir bis zur Höhe der Stornokosten.
- Bei einer Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt aus sonstigen Gründen, erstattet die HanseMerkur die Kosten bis maximal 200,- EUR.
Der Abschluss der Versicherung muss sofort bei der Buchung erfolgen, spätestens jedoch am 3. Werktag.