Umfassende Absicherung Ihrer Hochzeitsfeier.
Bis zur Höhe des versicherten Arrangementpreises:
- Ersatz der vom Hotel oder Restaurationsbetrieb vertraglich geschuldeten Arrangement-kosten für den Ausfall der Feier, bis maximal 25.000,00 EUR
Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Beginn der Feierlichkeiten abzuschließen. Liegen zwischen Buchung und Beginn der Feierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
Die zu zahlende Versicherungs-prämie berechnet sich pro Arrangement.
Der Preis für ein Arrangement ergibt sich aus der Summe der einzelnen im voraus gebuchten und in Rechnung gestellten Leistungen, z. B. Unterkunft, Verpflegung und/oder zusätzliche Leistungen wie Wellness-Anwendungen.
Bei Arrangementkosten für eine Hochzeitsfeier ist die Versicherungssumme auf 25.000,- EUR begrenzt.
Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 250,-EUR