ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn Sie abhanden kommen , beschädigt oder zerstört werden durch
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzeinkäufe bis max. 500,-EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
Versichert ist das Reisegepäck der versicherten Person im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sowie der besonderen Entschädigungsgrenzen gemäß § 5 Ziffer 2.
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen
werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen wie Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme und Spielekonsolen jeweils mit Zubehör, Mobiltelefone (nicht jedoch Autotelefone) mit Zubehör, tragbare DVD-Player jeweils mit Zubehör und Laptops mit Zubehör, jedoch ohne Software, sind nur im Rahmen der Entschädigungsgrenzen gemäß § 5 Ziffer 2 versichert, und auch nur dann, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder
sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden; Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.
Nicht versicherte Schäden und Sachen / Entschädigungsgrenzen
Beachten Sie hierzu die Versicherungsbedingungen unter § 5 der Reisegepäck-Versicherung.
Buchungshinweise:
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert des gesamten Reisegepäcks entsprechen, auf der Reise erworbene Geschenke und Reiseandenken bleiben unberücksichtigt.
Die Reisegepäckversicherungen kann nur von Einzelpersonen abgeschlossen werden.
Falls Sie eine Familienversicherung bevorzugen sollten Sie folgende Möglichkeit prüfen:
Die Versicherungssumme beträgt hier 4.000,-EUR. Diese Pakete sind in der Regel günstiger.
Dies trifft auch auf Einzelpersonen zu.
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Holiday-Box Reiseservice ist lediglich Vermittler der HanseMerkur.
Haftungsfragen und Ansprüche bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck bei Beförderungen durch Luftfahrtunternehmen regelt das Montrealer Abkommen. Ausführliche Informationen erhalten Sie über die Schlichtungsstelle Mobilität. Die Haftung beschränkt sich auf ca. 1.160,-EUR. Es kann daher für Fluggäste sinnvoll sein, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.