Reiseversicherungen der HanseMerkur
 Reiseschutz-Direkt
Impressum | Kontakt | Partner | Reisebüro
Reisegepäckversicherung

ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn Sie abhanden kommen , beschädigt oder zerstört werden durch

  • strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl;
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen);
  • Verkehrsunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Strurm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.

Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzeinkäufe bis max. 500,-EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Versicherungsschutz
  • für aufgegebenes / in Fremdgewahrsam gegebenes Reisegepäck (mit Ausnahme der in § 2 Ziffer 4
    genannten Gegenstände), wenn dieses abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes oder einer
    Gepäckaufbewahrung befindet;
  • wenn Reisegepäck durch ein Beförderungsunternehmen nicht fristgerecht ausgeliefert wird (mit
    Ausnahme der in § 2 Ziffer 4 genannten Gegenstände),d. h. den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht (Lieferfristüberschreitung), für nachgewiesene Aufwendungen notwendiger Ersatzkäufe, bis zur Entschädigungsgrenze gemäß § 5 Ziffer 2.
  • während der übrigen Reisezeit, wenn Reisegepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch
    a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische
    Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
    b) Transportmittelunfall (z. B. Verkehrsunfälle);
    c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Versicherte Sachen

Versichert ist das Reisegepäck der versicherten Person im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sowie der besonderen Entschädigungsgrenzen gemäß § 5 Ziffer 2.
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen
werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen wie Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, tragbare Videosysteme und Spielekonsolen jeweils mit Zubehör, Mobiltelefone (nicht jedoch Autotelefone) mit Zubehör, tragbare DVD-Player jeweils mit Zubehör und Laptops mit Zubehör, jedoch ohne Software, sind nur im Rahmen der Entschädigungsgrenzen gemäß § 5 Ziffer 2 versichert, und auch nur dann, solange sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt werden oder in persönlichem Gewahrsam und sicher verwahrt mitgeführt werden oder
sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes befinden;  Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall jedoch nur, solange sie außerdem in einem verschlossenen Behältnis untergebracht sind, das erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet.

Wichtig!

Nicht versicherte Schäden und Sachen / Entschädigungsgrenzen
Beachten Sie hierzu die Versicherungsbedingungen unter § 5 der Reisegepäck-Versicherung.
Buchungshinweise:
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert des gesamten Reisegepäcks entsprechen, auf der Reise erworbene Geschenke und Reiseandenken bleiben unberücksichtigt.

Laufzeit
Die Jahresversicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht durch den Versicherungsnehmer oder Versicherer mit einer Frisat von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Geltungsbereich
Gültig für beliebig viele weltweite Reisen im Jahr mit einer Reisedauer von max. 56 Tagen pro Reise.
Personenkreis

Die Reisegepäckversicherungen kann nur von Einzelpersonen abgeschlossen werden.

Falls Sie eine Familienversicherung bevorzugen sollten Sie folgende Möglichkeit prüfen:

Paket für Flugreisen

Paket für Schiffsreisen

Paket für Auto,Bahn,Bus

Die Versicherungssumme beträgt hier 4.000,-EUR. Diese Pakete sind in der Regel günstiger.

Dies trifft auch auf Einzelpersonen zu.

Hinweis
Eine Erhöhung der Reisegepäcksumme kann über die Reisegepäck-Versicherung für einzelne Reisen erfolgen.
Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.

Reise-Gepäckversicherung der HanseMerkur

Versicherungsschutz

Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

Holiday-Box Reiseservice ist lediglich Vermittler der HanseMerkur.

Bedingungen
Wichtiger Hinweis

Haftungsfragen und Ansprüche bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck bei Beförderungen durch Luftfahrtunternehmen regelt das Montrealer Abkommen. Ausführliche Informationen erhalten Sie über die Schlichtungsstelle Mobilität. Die Haftung beschränkt sich auf ca. 1.160,-EUR. Es kann daher für Fluggäste sinnvoll sein, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

Reisegepäckversicherung HanseMerkur | Gepäckversicherung | Reisegepäck-Versicherung | Reisegepäckversicherung buchen | Gepäckversicherung Hanse Merkur