Versicherte Leistungen:
Verspäteter Antritt der Reise
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und
versicherten Reiseleistungen
Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der
ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern
die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
abgebrochen wird
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten
und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um
wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei
Transportunfähigkeit einer versicherten Person bis maximal 2.500,– EUR
und längstens für zehn Tage
- Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und der
zusätzlichen Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort
bis maximal 5.000,– EUR
- Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden
entstanden sind
Gültig für weltweite Reisen mit einer Reisedauer von max. 93 Tagen.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die in einem Haushalt wohnen. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der vereinbarten Versicherungssumme.
Kein Selbstbehalt.