Der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen
Der Versicherungsschutz beginnt beim Verlassen des Heimatlandes, wenn der Versicherungsbeginn entsprechend beantragt worden ist. Dies gilt für alle Hin- und Rückreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.
Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich.
Der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet
Für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Ausland oder Heimatland, wenn der Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Holiday-Box Reiseservice ist lediglich Vermittler der HanseMerkur.
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