Krankenversicherung, optional Unfall- und Haftpflichtversicherung, für den ausländischen Gast, der für einen Aufenthalt in Europa ein Visum benötigt.
Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen Visum.
Die Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Entscheidung des Rates der EU vom 22. Dezember 2003 an ein Schengen-Visum.
Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Holiday-Box Reiseservice ist lediglich Vermittler der HanseMerkur.
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